0711 / 65 50 03 – 60

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Agb

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER MESSENGER STUDIO GmbH

DEUTSCHLAND

(STAND: 04.12.2023)

VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Geltung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der Messenger Studio GmbH soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit Messenger Studio GmbH abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung von Messenger Studio GmbH betriebenen Tanzschulen nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.

1.2. Vertragsschluss im Studio

Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande.

Sowohl Messenger Studio GmbH als auch das Mitglied können innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag in Textform widerrufen. Für den Widerruf durch das Mitglied gilt Ziffer 5.4.2. entsprechend. Im Fall des Widerrufs durch das Mitglied werden die vereinbarten und bereits gezahlten einmaligen Gebühren und anteiligen monatlichen Beiträge nicht erstattet.

1.3. Online Vertragsschluss

Beim Online Vertragsschluss über die Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. Messenger Studio GmbH speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. Messenger Studio GmbH kann den Mitgliedsvertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht, über welches es bei Vertragsabschluss gesondert belehrt wird.

1.4. Mitgliedskarte

Das Mitglied erhält in der Tanzschule bei Vertragsabschluss bzw. beim Online Vertragsschluss beim ersten Tanzschulbesuch eine Mitgliedskarte, welche ihm den Zutritt zu der Tanzschule ermöglicht. Die Übergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Tanzschule.

1.5. Besonderheiten für Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann ein Mitgliedsvertrag nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters geschlossen werden.

2. NUTZUNG DER TANZSCHULE

2.1. Umfang der Tanzschulnutzung

Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zu der Tanzschule und ist berechtigt, die angemeldeten Kurse zu nutzen.

2.2. Zutritt nur mit Mitgliedskarte

Durch die Mitgliedskarte erhält das Mitglied Zutritt in die Tanzschule. Ohne Mitnahme der Mitgliedskarte ist der Zutritt in der Tanzschule nur im Empfangsbereich und nicht im Studio.

2.3. Hausordnung

Messenger Studio GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für die jeweilige Tanzschule aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Tanzschule und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.

2.4. Weisungsberechtigung

Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes de Tanzschule, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.

2.5. Zusatzleistungen

Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Tanzschulnutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart wurde.

3. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

3.1. Umgang mit der Mitgliedskarte

Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der Mitgliedskarte zu sorgen. Einen Verlust der Mitgliedskarte hat das Mitglied unverzüglich in der Tanzschule oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der Mitgliedskarte gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.

3.2. Gebühr bei Ausstellung der Mitgliedskarte / Ersatz Mitgliedskarte

Durch die Mitgliedskarte erhält das Mitglied Zutritt in die Tanzschule. Für die Ausstellung der Mitgliedskarte bei Vertragsschluss wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr fällig. Ohne Mitnahme der Mitgliedskarte ist der Zutritt in der Tanzschule untersagt. Von einer Servicegebühr von 2 € kann das Mitglied der Zugang in die Tanzschule gewährt werden. Für die Neuausstellung der Mitgliedskarte bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Aktivierungsgebühr (40 €) für die Ersatz-Mitgliedskarte fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag. 

Die alte Mitgliedskarte verliert mit der Aktivierung der Ersatz-Mitgliedskarte ihre Gültigkeit. 

3.3. Gebühr bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen

Zwischen den Parteien gilt als vereinbart, dass das Mitglied die regelmäßig wiederkehrende Class und Service- pauschale zu den auf dem Vertragsdeckblatt angegebenen Beträgen sowie in der angegebenen Höhe zu leisten hat.

3.4. Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten

3.4.1. Das Mitglied ist verpflichtet, Messenger Studio GmbH bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von Messenger Studio GmbH (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.

3.4.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., Messenger Studio GmbH unverzüglich mitzuteilen.

3.5. Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der Mitgliedskarte / Identitätskontrolle

Die Mitgliedschaft bei Messenger Studio GmbH ist persönlich und kann nicht übertragen werden.

Das Mitglied ist daher verpflichtet, die Mitgliedskarte ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Um sicherzustellen, dass die Mitgliedskarte nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied Messenger Studio GmbH ein Foto von sich zur Verfügung, welches von Messenger Studio GmbH gespeichert wird.

Sollte das Mitglied kein Foto zur Verfügung stellen, behält sich Messenger Studio GmbH vor, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum Studio durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.

3.6. Konsumverbote / verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, in der Tanzschule zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in der Tanzschule mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in der Tanzschule anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

4. BEITRÄGE

4.1. Fälligkeit der Beiträge

4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.

4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat Teilleistungszeitraum) fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Der Beitrag für den ersten anteiligen Kalendermonat nach Vertragsabschluss wird zusammen mit der Aktivierungsgebühr für die Mitgliedskarte am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat der Vertragslaufzeit kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.

4.1.3 Die auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarte Servicepauschale wird erstmals halbjährlich nach Vertragsschluss fällig. Danach jeweils nach den auf dem Vertragsdeckblatt angegebenen weiteren aktiven Vertragsmonaten jeweils zum Monatsende. Aktive Vertragsmonate sind diejenigen Monate, in denen keine Ruhezeit für den Mitgliedsvertrag bestehen.

4.1.4 Die Servicepauschale beinhaltet die Aufnahme, Bereitstellung und Verwaltung von Videos, kontinuierliche Wartung und Pflege einer mobilen Anwendung (App), regelmäßige Wartung und Instandhaltung einer Trinkanlage. 

4.1.5 Aufnahme, Bereitstellung und Verwaltung von Videos: Die Videos werden professionell aufgenommen, bearbeitet und in einem für die Kunden zugänglichen Format bereitgestellt. Die Verwaltung umfasst das Hochladen, Organisieren und Aktualisieren der Videos, damit sie jederzeit leicht zugänglich sind. 

4.1.6 Wartung unserer App: Diese Servicepauschale deckt auch die kontinuierliche Wartung und Pflege einer mobilen Anwendung (App) ab, die von den Kunden genutzt wird. Dies umfasst regelmäßige Updates, um sicherzustellen, dass die App auf den neuesten Stand der Technik ist, sowie die Behebung von etwaigen technischen Problemen oder Fehlern. Ziel ist es, eine reibungslose und zuverlässige App-Nutzung sicherzustellen. 

4.1.7 Wartung der Trinkanlage: Diese Servicepauschale beinhaltet die regelmäßige Wartung und Instandhaltung einer Trinkanlage. Dies kann eine Wasserfiltrationsanlage, ein Wasserspender oder eine ähnliche Einrichtung sein, die von den Kunden genutzt wird. Die Wartung zielt darauf ab, sicherzustellen, dass die Trinkanlage immer in einwandfreiem Zustand ist, das Wasser sauber und sicher ist und eventuelle Probleme schnell behoben werden.

Zusammengefasst bietet diese Servicepauschale Kunden die Möglichkeit, von professionell aufgenommenen und verwalteten Videos zu profitieren, während gleichzeitig die Zuverlässigkeit und Funktionalität einer App und einer Trinkanlage durch kontinuierliche Wartung gewährleistet werden.

4.2. Preisanpassungsrecht

4.2.1 Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, ist Messenger Studio GmbH berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Messenger Studio GmbH wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.

4.2.2 Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

4.3. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beiträge und Gebühren (z.B. für die Mitgliedskarte) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird Messenger Studio GmbH hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beiträgen und Gebühren aufweist.

Bei keiner Einwilligung vom Lastschriftverfahren wird vierteljährlich von Messenger Studio GmbH eine Rechnung erstellt. Die Mitgliedsbeiträge können auch bis zu einem Jahr in voraus bezahlt werden.

4.4. Zahlungsverzug

4.4.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält Messenger Studio GmbH sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen, wenn diese Kosten vom Mitglied schuldhaft verursacht wurden.

Hierunter fallen neben die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere Mahn-und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und Rechtsanwaltskosten.

Für jede Rücklastschrift berechnet Messenger Studio GmbH die jeweiligen Bankgebühren, eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro, für Jede Mahnung 10 Euro.

4.4.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der der Summe von zwei monatlichen Gesamtbeiträgen entspricht, in Verzug, ist Messenger Studio GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist Messenger Studio GmbH berechtigt, einen weiteren Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Die Beiträge werden für die gesamte Restlaufzeit des Vertrags sofort fällig und der Vertrag seitens von Messenger Studio GmbH aufgelöst.

4.5. Schließung im August aufgrund der Sommerferien und Mitgliedsbeitrag 

4.5.1 Messenger Studio GmbH behält sich das Recht vor, in den Schulferien sowie an gesetzlichen Feiertagen keinen regulären Unterricht anzubieten. Teilweise wird ein gesondertes Ferienprogramm angeboten. Dennoch wird der Mitgliedsbeitrag gemäß den vereinbarten Bedingungen und Konditionen eingezogen. 

Grund für die Beitragseinzug in den Schulferien und an Feiertagen: 

Der Mitgliedsbeitrag wird gemäß den vereinbarten Konditionen eingezogen, dies ermöglicht eine kontinuierliche monatliche Beitragszahlung und hohe Unterrichtsqualität über das gesamte Jahr sicherzustellen. Dies ermöglicht es Messenger Studio GmbH erstklassige Lehrkräfte zu beschäftigen, geeignete Unterrichtsräume zur Verfügung zu stellen und die erforderlichen Ressourcen für ein optimales Lernerlebnis bereitzustellen. 

5. VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG

5.1. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung

Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Vertragslaufzeit. Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit um umbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von Messenger Studio GmbH vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Kündigungsfrist. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

5.1.1. Für Verträge die am oder nach dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, gilt: Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Vertragslaufzeit. Soweit auf dem Vertragsdeckblatt nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich die Vertragslaufzeit um umbestimmte Zeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied oder von Messenger Studio GmbH vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Kündigungsfrist. Nach Ende der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. 

5.2. Stilllegung des Vertrages

5.2.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die Vertrag pro Jahr max. stilllegen kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben; ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag pro Jahr max. einen Monat stilllegen.

5.2.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist Messenger Studio GmbH mindestens drei Wochen vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.

5.2.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von Messenger Studio GmbH nicht in Anspruch nehmen. Im Falle einer Stilllegung verschiebt sich der Zeitpunkt der nächstmöglichen Vertragsbeendigung durch ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft um die Dauer der Stilllegung auf einen entsprechend späteren Zeitpunkt. Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes:

Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt. Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.

5.2.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder Messenger Studio GmbH zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.

5.3. Recht zur außerordentlichen Kündigung

Bei Umzug von mehr als 30 km vom Messenger Studio GmbH kann bei Vorlage der Meldebestätigung vom neuen Wohnort der Vertrag mit Messenger Studio GmbH mit einer Frist von 4 Wochen aufgelöst werden.

Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.

5.4. Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied

5.4.1. Jede Kündigung oder beabsichtigte Stilllegung durch das Mitglied ist in Textform unter Angabe der Mitgliedsnummer zu erklären bzw. anzuzeigen.

5.4.2. Jede Erklärung bzw. Anzeige ist per Brief an Messenger Studio GmbH, Stuttgarter Str. 62-64, 70736 Fellbach oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse (z.Zt. info@msgr-studio.com) zu versenden.

6. HAFTUNG VON MESSENGER STUDIO GMBH

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Messenger Studio GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), in diesen Fällen jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

Kardinalpflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von Messenger Studio GmbH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Vorstehende die Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen von Messenger Studio GmbH.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1. Keine Teilnahme an Verfahren gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz Messenger Studio GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. 

7.2. Änderungen dieser AGB

Messenger Studio GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Messenger Studio GmbH wird das Mitglied über die Änderungen in Kenntnis setzen, dem Mitglied Gelegenheit geben, den Änderungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Inkenntnissetzung zu widersprechen, und besonders darauf hinweisen, dass die Änderungen bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam werden.

7.3. Aufrechnungsverbot

Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Messenger Studio GmbH aufrechnen.

7.4. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

7.5. Vertragssprache

Vertragssprache ist deutsch.